Aufruf zur Teilnahme an dem Vorschlag der Führerscheinrichtlinie bis 31. Mai 2023

Entwurf der Führerscheinrichtlinie am 1. März 2023  veröffentlicht.

Leider sind im bisherigen Vorschlagsentwurf, was Motorräder angeht, nur sehr begrenzte Veränderungen gegenüber der vorherigen Führerscheinverordnung vorgesehen.

Gegenseitige Anerkennungen von optionalen Equivalenzen (wie das Fahren von A1 Motorrädern mit dem Klasse B Führerschein) sind bereits in der Enleitung des Entwurfsdokumentes auf Seite 10 mit Fußnote 44 erwähnt. Im sogenannten „Assessment Report“ wird insbesondere im Hinsicht auf die Förderung der Freizügigkeit innerhalb der EU auch nochmals darauf Bezug genommen.

Das Ganze findet man dann im Entwurf der Direktive im Artikel 9, Nr. 3, Buchst. (b). Im neuen Anhang 1, Teil E, ist eine neue Serie von „60er“ EU Schlüsselzahlen für zahlreiche neue Sonderzwecke vorgesehen, die es in der alten Direktive noch nicht gab.

Für die gegenseitige Anerkennung (in den Ländern die so eine Sonderregelung haben) um A1 Motorräder mit dem Führerschein Klasse B zu führen, ist hier im Entwurf die neue Schlüsselzahl 60.02 vorgesehen. Es könnte also in Zukunft sein, daß man nach erfolgtem Kurs nicht mehr die 196 bei Klasse B eingetragen bekommt, sondern die 60.02. Alte B196 (oder Code 111 in Österreich) würden sich dann vermutlich nachträglich auf 60.02 umschreiben lassen.

Ihr könnt den Text selbst nachlesen auf der Webseite der EU Kommission – siehe Link weiter unten.

Der Europäische Dachverband der Motoradfahrervereinigungen FEMA ist sehr enttäuscht, daß die Interessen der Motoradfahrer in dem ersten Entwurf nur sehr begrenzt berücksichtigt wurden, da ursprünglich noch weitere Forderungen von der FEMA an die EU Kommission herangetragen wurden.

Da es sich aber bisher nur um einen Vorschlag handelt kann hierauf noch sowohl zu unseren gunsten als unch zu unseren ungunsten im Europäischen Parlament und der EU Kommission eingewirkt werden. Das heißt, es ist noch nicht das Ende für uns.

Die EU Kommission möchte Ihre Meinung zum Entwurf der 4. Führerscheinrichtlinie einholen und befragt die Bürger

Die zuständige EU-Kommission gibt im Rahmen einer öffentlichen Anhörung allen EU Bürgern bis zum 31. Mai 2022 die Möglichkeit Rückmeldungen zum Entwurf der Überarbeitung der Führerscheinrichtlinie zu geben. 

Rückmeldungen zu diesem Rechtsakt sind bis zu dem genannten Zeitpunkt möglich. Alle eingegangenen Rückmeldungen werden von der Europäischen Kommission zusammengefasst und dem Europäischen Parlament und dem Rat vorgelegt, um in die Gesetzgebungsdebatte einfließen zu können.

Alle B196 Inhaber (und B Inhaber allgemein) sind nun aufgefordert

Einige europäische Interessenverbände sowie eine wissenschaftliche Studie, wie hier im Blog bereits berichtet, sind für europaweite Harmonisierungen und Anerkennungen für das Führen von Fahrzeugen der Kategorie A1 mit dem Führerschein der Klasse B.

Daher sind für den 125er Bereich in Deutschland insbesondere alle Interessenten an grenzüberschreitender Gültigkeit des B196 aufgefordert, an der Anhörung teilzunehmen und ihre Meinung kundzutun. Wir rufen hiermit zum Mitmachen auf – denn neben guten Argumenten bringt nur die „Masse“ die notwendige Aufmerksamkeit bei der EU-Kommission und dem Europäischen Rat.

Wichtig, je mehr EU-Bürger teilnehmen, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass gut begründeten Forderungen bei den Politikern und der Kommission noch berücksichtigt werden können.

Bitte teilt diese Initiative auch in allen Euch bekannten 125er und B196er Internetforen und Facebookgruppen, sowie 125er WhatsApp Gruppen, etc. (gerne auch Euch bekannten 125er Gruppen im EU Ausland)

Was kannst Du tun?

Der bereits laufende nächste Schritt ist ist eine erneute öffentliche Anhörung, in der sich jeder Bürger zu Wort melden und seine Kommentare in einem Online-Fragebogen mittels schlüssiger Argumentationen äußern kann.

Der EU-Kommission und dem Rat muss gezeigt werden, dass nicht nur Interessenverbände Ideen und Interessen haben, sondern dass viele Bürger ein Problem in der gültigen Führerscheinregelung sehen und auf Änderungen drängen.

Bitte beteiligt Euch an dieser Konsultation, indem Ihr Euch auf der folgenden Internetseite der EU-Kommission unverbindlich und kostenlos registriert und Eure Kommentare eingebt:

https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/12978-Uberarbeitung-der-Fuhrerscheinrichtlinie_de

Leute die bereits bei der letzten Konsulation mitgemacht haben kennen den Prozess sicher schon und brauchen sich auch nicht erneut anmelden und können ihre letzten Login Daten nutzen.

Scrollt zum Teil „Annahme durch die Kommission“ und klickt auf „Rückmeldung geben“. Auf der nächsten Seite müsst ihr erstmal ein Account anlegen oder Euch mit Eurem Facebook, Google, Twitter Konto anmelden, was der Vermeidung von Mehrfachteilnahmen dient. In der Mitte der ersten Zeile kann man dann die Sprache des Formulars ändern; man kann selbst entscheiden ob man die Rückmeldung anonym oder unter seinem Namen abgeben möchte.

Achtung: Ihr müsst auf den ersten „Rückmeldung geben“ klicken. Weiter unten kann man noch eine weitere Rückmeldung geben, allerdings geht es da m den Entwurf COM 2023-128 (Gegenseite Annerkennung von Verkehrsdelikten)

Den eingehenden Rückmeldungen wird bei der weiteren Debatte im EU Parlament und Feinabstimmung der Initiative Rechnung getragen. Die Rückmeldung kann in jeder Sprache der Europäischen Union erfolgen, also auch auf Deutsch. Bitte nicht verpassen: Letzter Termin: 31. Mai 2023!
 
Und jede Stimme, jeder Kommentar zählt!

Erklärt, warum Ihr für eine Harmonisierung für den Zugang zu 125er Motorrädern mit dem Führerschein der Klasse B seid.

Als kleiner Leitfaden hier einige Themengebiete als „Schlagwörter“, die in Eurer Argumentation auftauchen könnten (bitte als stichhaltige Argumentation in ganzen Sätzen einreichen, nicht nur Stichpunktartig):

Beispielthemengebiete:  Bessere Umweltverträglichkeit von A1 Fahrzeugen, geringere Anschaffungs- und Betriebskosten von A1 Fahrzeugen, ideales Pendlerfahrzeug für grenzüberschreitende Pendler, Förderung des kleinen Grenzverkehrs bei Personen in Grenznähe, geringere CO2 Emmissionen, geringere Infrastrukturnutzung (Straßenverkehr, Parkplätze), Innovationspotenzial bei A1 Elektromotorrädern durch erleichterten Zugang von Inhabern der Klasse B, aktuelle diskriminierung von EU Bürgern bei der EU-Freizügigkeit (wegen fehlender gegenseitiger Anerkennungen im EU Ausland wird bei Umzug oder temporären Aufenthalt die Fahrberechtigung wie z.B. B196 die im Heimatland gilt nach dem Umzug nicht anerkannt), etc.

Vielleicht fällt Euch ja noch das eine oder andere noch selber dazu ein. 

Falls Euch die Zeichenlimitierung in der Eingebetextbox nicht ausreicht für eine ausführliche Begründung, könnt ihr auch noch am Ende vor dem Abschließen des Fragebogenseine Datei mitweiteren Erläuterungen anhängen (z.B. WORD oder PDF).

Die überarbeitete Richtlinie soll dann im Laufe des Jahres zur Debatte an das EU Parlament gehen. Es wäre eventuell auch ratsam, daß ihr mit Eurem anliegen auch die Deutschen Europaabgeorneten aus Eurem Bundesland anschreibt.

Eine Übersicht der Deutschen Europaabgeordneten finden sich hier:

https://www.europarl.europa.eu/germany/de/europ%C3%A4isches-parlament/die-deutschen-europaabgeordneten-nach-bundesl%C3%A4ndern

So gestaltest Du aktiv die mögliche Änderung in der Führerscheinrichtlinie mit.
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